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82.Wiking-Auktion (1.Tag), LiveAuktion im Internet

 

Auction on Saturday, March 14, 2020 from 12:00 | Auction finished

Completed | Live auction on the internet

Terms of auction

Versteigerungsbedingungen

Versteigerungsbedingungen

Bei Abgabe eines Gebots zur Versteigerung gelten folgende Bedingungen:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Die Versteigerungsform ist entweder eine traditionelle Saalauktion oder eine öffentliche Versteigerung im Internet. Auf welchem Weg eine Position versteigert wird, ist dem Auktionskatalog zu entnehmen.

2. Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummerierung. Sollte das Katalogfoto irrtümlich eine andere Position zeigen, so ist der Katalogtext maßgeblich. Der Versteigerer berechtigt, falls es ihm zweckmäßig erscheint, Positionen zurückzustellen oder von der Versteigerung zurückzuziehen.

3. Alle zu versteigernden Gegenstände werden auf großformatigen Fotos im Internet präsentiert. Im Rahmen einer Saalauktion können die im Auktionssaal zu versteigernden Positionen zu den im Katalog angegebenen Zeiten besichtigt werden. Bei der Besichtigung und Versteigerung haftet jeder Besucher für von ihm verursachte Schäden.

4. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

5. Katalogbeschreibungen erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers. Sie stellen unverbindliche Meinungsäußerungen dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459ff BGB. Die Versteigerungsgegenstände werden versteigert wie gezeigt bzw. besichtigt.

6. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis (auch Mindestpreis genannt). Diese Limitpreise können nicht unterschritten werden. Gesteigert wird bei der Saalauktion bei Beträgen bis 100 € in jeweils 5 €-Schritten, zwischen 100 € und 1000 € in ca. 10%-Schritten und über 1000 € in 100 €-Schritten. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, andere Steigerungsraten zuzulassen. Bei Internetauktionen sind die festgelegten Steigerungsstufen jeweils im Internet veröffentlicht.

7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Hervorhebung des Höchstgebots. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Höchstgebot ab, so entscheidet das Los. Bei Uneinigkeit oder falls ein höheres Gebot übersehen worden ist, erfolgt ein erneuter Aufruf. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer, vertreten durch den Versteigerer, und dem Ersteigerer zustande. Nach Abschluss der Versteigerung darf der Käufer die Adresse des Einlieferers und der Einlieferer die Adresse des Käufers erfahren.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer.

9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld von 18,9% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% nur auf das Aufgeld (total 22,49%). Für Saalbieter ist der gesamte Betrag sofort fällig und in bar zu bezahlen; für Fern- und Internetbieter innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.

10. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen können dann ohne weitere Benachrichtigung auf seine Kosten auf einer der nächsten Versteigerungen versteigert werden. In diesem Falle haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Versteigerungsgebühren. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer ist dazu berechtigt, Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in Namen der Einlieferer einzuziehen oder einzuklagen.

11. Reklamationen bei Erwerb durch Fern- oder Internetgebote sind nur bei offensichtlichen Falschbeschreibungen möglich. Sie müssen dem Versteigerer spätestens 14 Tage nach der Versteigerung vorliegen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Ersteigerer Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Positionen, die bereits mit Mängeln beschrieben sind, können wegen eines weiteren Mangels nicht reklamiert werden. Besteht eine Position aus mehreren Modellen, so kann diese wegen geringer Mängel einzelner Modelle nicht reklamiert werden.

12. Schriftliche Kaufanträge (auch Ferngebote genannt) müssen bis zum Vortag der Versteigerung vorliegen. Sie werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Die darin genannten Preise enthalten noch nicht Aufgeld und Mehrwertsteuer. Der Versteigerer behandelt Ferngebote interessenwahrend, d.h. höchste Ferngebote werden nur soweit ausgeschöpft, um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe zu überbieten. Zudem verpflichtet sich der Versteigerer, über schriftliche Ferngebote bis zum Zuschlag Stillschweigen zu bewahren.

13. Bei Fern- und Internetbietern werden die Verpackungs- und Versandkosten als Pauschale in Rechnung gestellt. Für Sendungen innerhalb Deutschlands betragen die Kosten 10 €, innerhalb Europas 20 €, nach Übersee auf Anfrage. Hierin sind Portokosten und Versicherung bereits enthalten. Der Versand erfolgt per Postpaket auf Gefahr des Käufers.

14. Der Versteigerer kann Gebote zurückweisen, falls keine entsprechenden Sicherheiten vorgelegt werden.

15. Gerichtsstand und Erfüllungort ist für alle Beteiligten Köln.

16. Durch Gebotsabgabe oder Erteilung eines schriftlichen Kaufantrags erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.

17. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle anderen davon unberührt.

Wichtige Hinweise zu den Katalogtexten

Bezeichnungen, Katalognummern und Katalogwerte beziehen sich auf Literaturangaben aus den Standardwerken
Carsten Saure: „Wiking-Handbuch der alten Modelle (2016)“, Auktionshaus Saure Selbstverlag
Mikado-Sammler-Editionen: „Siku-Edition Band 1 (2012)“, Rückerts Buchversand GmbH

Zustandsbeschreibungen

Mit größter Sorgfalt haben wir die Zustandsbeschreibungen der Modelle durchgeführt, wohlwissend, dass viele Sammler unter Ihnen hohe Qualitätsansprüche stellen. Mit der Einordnung intakter Modelle in eine der vier Kategorien (neuwertig, sehr gut, gut, mäßig) erhalten Sie weitere Informationen über den Zustand der Versteigerungsstücke.

neuwertig = ursprünglicher Verkaufszustand ohne Makel
sehr gut = mit geringen Gebrauchsspuren (z. B. abgenutzte Räder, korrodierte Metallteile) oder unauffälligen, produktionsbedingten Schönheitsfehlern (z. B. kleiner Klebefleck, geringe, im Kunststoff durch Klebstoffeinzug entstandene Delle)
gut = mit Gebrauchsspuren (z. B. mehrere auffällige Kratzer, stark angestoßene Kanten) oder sehr auffälligen, produktionsbedingten Schönheitsfehlern (z. B. großer Klebefleck, auffällige Klebstoffdellen)
mäßig = erheblich bespielt, aber komplett und ohne Bruchstellen oder Risse

Korrosion an Metallteilen, produktionsbedingte Auffälligkeiten und Gebrauchsspuren an Kartons werden in der Regel nicht gesondert erwähnt. Prozentangaben im Katalogtext bezeichnen den Erhaltungsgrad von Abziehbildern und Drucken. Preisangaben bei Konvoluten beschreiben den Katalogwert von Positionen. Die Rubrik „2. Wahl“ erlaubt eine klare Abtrennung nicht original bemalter, restaurierter oder beschädigter Modelle. Hierzu zählen auch alle Fahrzeuge mit nicht standardmäßig vorkommenden Rissen im Kunststoff oder fehlenden Bauteilen. Im Einzelfall können Konvolute auch Modelle mit geringen Mängeln, die bei der Beschreibung nicht bemerkt wurden, enthalten.

Allgemeine Abkürzungen

AZB = Abziehbild
BP = Bodenprägung
IE = Inneneinrichtung
LR = Lenkrad
o.Pl./m.Pl. = ohne Plane / mit Plane
OPS = Originalpreisschild
Ork = Originalkarton
OVP = Originalverpackung

Abkürzungen bei Schiffsmodellen
R 0 = Originalzustand, ohne Restauration
R 1 = geringe Restauration, z. B. kleine Lackfehler ausgebessert oder Mast ersetzt
R 2 = stärkere Restauration, z. B. großflächige Lackfehler oder mehrere Masten ersetzt (nur bei genauer Betrachtung zu erkennen)
R 3 = erheblich restauriert (sehr offensichtlich)


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